Sexualstraftäter/Sexualdelikte

In unserer Praxis gibt es seit Jahren auch Erfahrung in der Behandlung von Sexualstraftätern in den Bereichen Internetsexualität und Exhibitionismus/Voyeurismus u.ä. sexuellem Übergriffsverhalten.

Die Zahl der Delikte hat hier in allen Altersgruppen in den letzten Jahren auch sprunghaft zugenommen, fast ausschließlich bei Männern.

Die Zahl der Verurteilungen spiegelt diese Entwicklung wider, v.a. auch weil die polizeiliche Ermittlungsarbeit deutlich effektiver geworden ist. Jährlich kommt es auch zu Strafverschärfungen durch den Gesetzgeber.

Dazu zählen strafbare Handlungen beim Pornokonsum, Chatten oder auch Sexting, Kinderpornos, pädosexuelles Verhalten, sexuelles Stalking, sexuelle Übergriffe durch Anfassen oder Fotografieren, Provozieren mit sexuellen Handlungen u.a.m. im Rahmen sexualisierter Gewalt.

In unserer Praxis wird bereits vor einer Verurteilung mit der Behandlung begonnen, weil die Betroffenen auch ein Recht haben, das Geschehene zu verstehen und ein therapeutisches Angebot zu erhalten.

Tatsächlich brauchen die meisten Hilfe.

Wir arbeiten aber nicht mit allen Betroffenen.

Wir arbeiten grundsätzlich interdisziplinär, d.h. in enger Abstimmung und in Kooperation mit anderen Fachbereichen, die mit dem Fall befasst sind:

Anwälte, Gutachter, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Polizei oder therapeutische Einrichtungen oder auch Bewährungshelfern.

Aber aufgrund unserer systemischen Ausrichtung auch mit Partnern, Angehörigen oder Familien.

Wir orientieren uns an der Arbeit des Projekts „Kein Täter werden“ und arbeiten mit systemischer Sexualtherapie.

Das Ziel ist eine möglichst objektive Falldarstellung und -bearbeitung mit der nötigen Transparenz und der Sicherstellung, dass es keine Rückfallwahrscheinlichkeit gibt.

Daher gibt es eine Reihe von Bedingungen, ohne deren strikte Erfüllung und Zustimmung durch die Klienten wir nicht arbeiten:

  • Entbindung von der Schweigepflicht aller Beteiligten
  • Absolute Bereitschaft zur Einsicht ins Geschehene und Kooperation
  • Pünktliche Einhaltung der Termine
  • Übernahme der Selbstzahlerkosten durch den Klienten
  • Erstellung regelmäßiger (oder auf Anforderung) kostenpflichtiger detaillierter Berichte mit Prognoseneinschätzung zur Transparenz im Therapieprozess durch Therapeuten
  • Regelverletzungen werden umgehend an die anderen Fachbereiche weitergeleitet
  • Bei Inhaftierung muss die therapeutische Besuchserlaubnis vorliegen
  • Wichtig: es gibt keinerlei Gefälligkeitsbescheinigungen

Dieses Vorgehen wurde entwickelt aufgrund jahrelanger Erfahrungen auf diesem Gebiet und weicht in seiner Stringenz deutlich ab von konventionellen Therapiesettings.

Da die Klienten mit Sexualdelikten immer wieder dazu neigen, das Geschehene auszublenden, zu ignorieren, zu leugnen, zu bagatellisieren oder versuchen, sich unwissend zu geben, weil sie sich das Verhalten nicht erklären können, werden therapeutische Prozesse v.a. in der Sexualtherapie erheblich erschwert.

Scham und Konfliktabwehr spielen hier eine große Rolle.

Als Therapeuten nehmen wir eine klare Haltung zu Sexualdelikten ein, verurteilen die Klienten aber nicht, weil das nicht der therapeutischen Haltung entspricht.

Was wir einfordern, ist die Selbstverantwortung des Klienten.

Betroffene müssen also verstehen lernen, dass der Erfolg dieser Therapie maßgeblich von ihrer Einsicht und Kooperation abhängt, wenn diese strafbaren sexuellen Handlungen nicht wiederholt werden sollen.

Wir nehmen die Betroffenen ernst und versuchen, mit systemischen Methoden Zusammenhänge der Geschehnisse zu verstehen und zu therapieren.

Wir lehnen die therapeutische Arbeit ab, wenn die dargestellten Kriterien nicht gegeben sind.

Der Erfolg dieser Methodik v.a. im Hinblick auf die Rückfallwahrscheinlichkeit wird immer wieder eindrucksvoll in der interdisziplinären Zusammenarbeit bestätigt.

Wir monitoren auch jeden Fall laufend.

Einschränkungen ergeben sich allerdings durch Mangel an selbstverantwortlicher Mitarbeit seitens der Klienten, aber leider auch durch Vorverurteilungen durch die Justiz, Mangel an Wissen über Sexualität bei Anwälten oder schlicht dadurch, dass der Therapeut als Heilpraktiker in seiner psychotherapeutischen Arbeit von der Justiz nicht anerkannt wird.


Unter Praxisinformationen finden Sie weitere Informationen zu den Kosten unserer Praxis für Familientherapie, zur systemischen Ernährungsberatung, Jobcoaching und Paarberatung in München. Erfahren Sie mehr zu unserer Medientätigkeit oder informieren Sie sich weiter unter häufige Fragen und Antworten.

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